Die Wohneinheit darf von einer größeren Anzahl Personen, als der bei der Buchung angegebenen, ohne Sondervereinbarung, nicht bewohnt werden. Eventuelle Abweichungen müssen von der HGF Hemmoorer Grundstücks- und Freizeit GmbH & Co. KG genehmigt werden. Bis eine Woche vor Anreise ist eine Gästeliste vorzulegen.
Ankunft und AbreiseDie Anreise muss am Anreisetag zwischen 15.00 Uhr und 17.00 Uhr stattfinden. Falls die Anreise zu einer späteren Uhrzeit stattfindet, muss der Gast dieses selbst im eigenen Interesse rechtzeitig vor Anreise mit der HGF Hemmoorer Grundstücks- und Freizeit GmbH & Co. KG abstimmen. Die Abreise muss am Abreisetag spätestens bis 10 Uhr erfolgen.
InventarDer Vertrag umfasst den Aufenthalt in der vereinbarten Wohneinheit mit Möbeln gemäß ausgehändigter Liste. Die HGF Hemmoorer Grundstücks- und Freizeit GmbH & Co. KG ist für eventuelle Mängel und Defekte an Inventar und Einrichtungen nicht verantwortlich. Es obliegt dem Gast selbst, die Verwaltung vor Ort auf Mängel und Defekte beim Einzug aufmerksam zu machen. Während des Aufenthaltes ist der Gast für das Inventar verantwortlich. Vor Abreise müssen eventuelle Beschädigungen direkt bei der Verwaltung am Ort abgerechnet werden.
MietpreiszahlungenSofort nach Buchung und Ausstellung der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 100,00 € pro Ferienhaus oder Apartment zu leisten. Die Restzahlung muss rechtzeitig, spätestens 3 Wochen vor dem Reiseantritt, bei der HGF Hemmoorer Grundstücks- und Freizeit GmbH & Co. KG eingehen. Bei späteren Zahlungen, behält sich die HGF Hemmoorer Grundstücks- und Freizeit GmbH & Co. KG vor, die Buchung zu stornieren.
Rücktritt durch den ReisegastDie HGF Hemmoorer Grundstücks- und Freizeit GmbH & Co. KG hat für den Fall, dass der Kunde vom Reisevertrag zurücktritt oder die Reise oder den Aufenthalt nicht antritt, pauschalierten Anspruch auf Rücktrittsgebühren. Diese betragen in Prozent vom vereinbarten Gesamtpreis bei Ferienhäusern und -wohnungen (je Wohneinheit):
Der Kunde hat von Gesetzes wegen die Möglichkeit, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden entweder gar nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.
Die HGF Hemmoorer Grundstücks- und Freizeit GmbH & Co. KG weist die Gäste ausdrücklich auf die Zweckmäßigkeit hin, eine Reise- Rücktrittsversicherung hinsichtlich dieses Risikos auf eigene Kosten gesondert abzuschließen.
Die HGF Hemmoorer Grundstücks- und Freizeit GmbH & Co. KG ist nur Agentur und Vermittler für den Vermieter und übernimmt für eventuelle Veränderungen keine Verantwortung. Die HGF Hemmoorer Grundstücks- und Freizeit GmbH & Co. KG übernimmt für Schäden an Personen oder Eigentum oder andere Unregelmäßigkeiten, die während des Mietverhältnisses entstehen sollten, keine Verantwortung. Im Falle eines Krieges, Streiks oder ähnlicher zwingender Umstände kann die HGF Hemmoorer Grundstücks- und Freizeit GmbH & Co. KG den Vertrag fristlos kündigen.
ReklamationenEventuelle Beanstandungen müssen unverzüglich an den Vermieter gerichtet werden. Um eine möglichst korrekte Bearbeitung zu sichern, müssen Ansprüche spätestens einen Monat nach der vereinbarten oder tatsächlichen Abreise an den Vermieter gerichtet werden.